GEBÜREN
Das Honorar der
Kanzlei wird jeweils mit dem Mandanten vereinbart.
Die Höhe des Honorars hängt von der Besonderheit
des jeweiligen
Rechtsproblems oder der Gerichtssache ab,
insbesondere von
ihrer Kompliziertheit, dem Streitwert sowie von der für
ihre Führung und
Lösung benötigten Zeit.
Grundsätzlich werden unsere Dienstleistungen auf Stundensatz-Basis nach
dem wirklichen
Arbeitsaufwand abgerechnet.
Bei bestimmten Angelegenheiten wird die Höhe der Vergütung der Kanzlei
auf Grund der
allgemein geltenden Vorschriften über Anwaltsgebühren festgelegt.
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